- Brief von Prof. Josef Schumacher, Freiburg/Br., an Dr. Marco Feraudi vom 08.02.1998
- Strafanzeige und -antrag gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen §202 Abs. 1 StGB vom 17.10.2002
- Öffentliche Beurteilung vom 05.03.2003 des Procedere Erzb. Saiers und Kard. Ratzingers
- "Er
war selber ein Nazi, aber ein redlicher Mann" (Prof. Joseph
Ratzinger):
Verharmlosung des Nationalsozialismus
*
Brief an BMdInnern Friedrich vom
21.02.2012 // Friedrichs Antwort
vom 09.03.201)
* Brief
an Bundespräsident Joachim Gauck vom 10.04.2012 // Gaucks
Antwort vom 03.05.2012 //
Erwiderung vom
25.05.2012
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EVANGELISCHE KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU
_________________________________________________
Amt
für Missionarische Dienste und Gemeindeaufbau
- Der Vorsitzende des Beirates -
Volksmission
Elisabethenstraße 51 64283 Darmstadt
Pfarrer
Diethard Mertens
Elisabethenstr. 51
64283 Darmstadt
Tel.: 06151/1754-32-33
FAX: 06151/1754-40
12.
Dezember 1995
An
Frau Kultusministerin
Dr. Annette Schavan
Stuttgart
Betrifft: CATHARINA FERAUDI
Sehr geehrte Frau Ministerin Schavan,
Mitte dieses Jahres wandte sich die Familie Dr. Feraudi
an die Leitung der Ev. Kirche in Hessen und Nassau mit der Bitte um Hilfe für
die Tochter Catharina Feraudi.
Als Vorstandsmitglied und Referent des Arbeitskreises für
Weltanschauungsfragen unserer Landeskirche wurde ich mit der Angelegenheit
Catharina Feraudi befaßt. Aufgrund der mir vorliegenden Dokumente vermag ich
in der Gruppe um Xaver Weikmann
mitnichten katholische Glaubenstradition zu erkennen; im Gegenteil würde ich
beim derzeitigen Informationsstand sagen, daß es sich um eine fanatische
Gruppierung aus dem Bereich der Neuoffenbarungen
("Offenbarungsspiritismus") handelt. Es wäre zu überprüfen, in
wieweit die Gruppe die Kriterien einer Jugendsekte erfüllt:
Absolutheitsanspruch
Elitedenken
Bevormundung der Mitglieder
Forderung unbedingten Gehorsams
Totale Bindung an Führergestalten
Abbruch der Beziehungen zur eigenen Familie
Aufgeben der Lehre oder des Studiums
Dämonisierung der übrigen Gesellschaft
Verzicht auf Krankenversicherung
Als Seelsorger und Vertreter der Evangelischen Kirche
sehe ich die Entwicklung CATHARINA FERAUDI mit großer Sorge.
Ich bitte Sie höflich und zugleich im Bewußtsein der
gemeinsamen Verantwortung, im vorliegenden Problem aktiv zu werden.
Mit herzlichem Dank und freundlichem Gruß
Ihr
gez. Diethard Mertens, Pfr.
Fax: 0711-279-2550
Herrn
Dr. Feraudi
zur Information! M.
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Brief von Prof. Josef Schumacher, Freiburg/Br. an Dr. Marco Feraudi vom 08.02.1998
Dr.
J. Schumacher, Univ.-Professor, Merianstr. 21, 79104 Freiburg, Tel. & Fax:
0761/2021277 E-Mail: SchuJose@sun2.rof.uni-freiburg.de
8.2.1999
Herrn
Dr. Marco Feraudi
In der Unteren Rombach 10a
69118 Heidelberg
Sehr geehrter Herr Dr. Feraudi!
Für Ihren Brief und die neuerlichen Informationen
danke ich Ihnen. Mit großem Bedauern habe ich zur Kenntnis genommen, daß
Ihre Tochter noch immer nicht zur Einsicht gekommen ist, und daß nach wie vor
großes Leid auf Ihrer Familie lastet. Das fühle ich mit Ihnen.
Sie bitten mich in Ihrem Brief, Ihnen noch einmal die
entscheidenden Gedanken meiner Kritik an der KPE mitzuteilen, für die ich
mich eine Reihe von Jahren eingesetzt, von der ich mich jedoch vor ungefähr
sieben Jahren distanziert habe.
Zunächst muß ich korrigierend feststellen, da0 ich
nicht gesagt habe, da0 die KPE für Ihre Tochter „das Einfallstor in die
Sekte“ gewesen sei. Daran kann ich mich jedenfalls nicht erinnern. Das wird
man auch so nicht sagen können. „Möglicherweise“
müßte es meines Erachtens richtiger heißen. Auch möchte ich die
Klassifizierung „Neue Rechte“ nicht gelten lassen. Meine Kritik geht in
eine etwas andere Richtung.
Ich habe meine Distanzierung von den Europa-Pfadfindern
seiner Zeit in einem Brief an alle betroffenen Eltern begründet und – wenn
ich mich recht erinnere – auch dem Weihbischof Dr. Wehrle eine entsprechende
Stellungnahme zugeleitet. Innerhalb der KPE sagte man damals, wie ich später
erfuhr, der wahre Grund meines Abschieds sei der gewesen, daß ich mich den
mit der Pfadfinderarbeit verbundenen physischen Strapazen hätte entwinden
wollen, was freilich nicht der Wahrheit entspricht. Aber es mag sein, daß man
diese Version ‚bona fide’ verbreitet hat. Es ist in diesem Zusammenhang
vielleicht bemerkenswert, daß es schon wenige Monate nach meinem Abschied mit
den Pfadfindern in Freiburg zu Ende war.
Was mir in den Jahren meines Einsatzes für die
Europa-Pfadfinder mehr und mehr Sorgen bereitete, das war der religiöse
Subjektivismus, der auch unseren zwei Stämmen durch P. Hönisch aufgeprägt
wurde, der eigentlich unkatholisch ist. Mit dem Subjektivismus verband sich
nach meinen Beobachtungen eine stark gefühlsmäßige Frömmigkeit, eine
irrationale Religiosität, eine religiöse Praxis, die mir nicht genügend
rational fundiert erschien, die nach meinem Empfinden nicht nüchtern genug
war. Das war eher eine pietistische Frömmigkeit, denn jene Frömmigkeit, wie
sie uns in der Jugendarbeit in den Jahren nach dem 2. Weltkrieg und auch in
den Jahren des Studiums vermittelt worden war. Einer subjektiv und irrational
gefärbten Frömmigkeit ist aber die Tendenz zur Leichtgläubigkeit, zum
Aberglauben zu eigen. Aberglaube bedeutet so viel wie Überglaube. Man kann zu
wenig glauben, man kann aber auch zu viel glauben. Zunächst versuchte ich,
gegenzusteuern, merkte dann aber allmählich, daß das vergeblich war,
angesichts der Dominanz von P. Hönisch, der sich seiner Sache so sicher war,
daß er keinen Rat brauchte. Der damit notwendig werdende Abschied meinerseits
hat mir eigentlich sehr weh getan angesichts der Tatsache, daß dort sehr viel
Gutes war und wohl auch heute noch ist, jedenfalls weit mehr als in der
offiziellen Jugendarbeit der Kirche, die nach wie vor völlig desorientiert
ist.
Geehrter Herr Dr. Feraudi, gern würde ich gelegentlich
wieder einmal ein Gespräch mit Ihnen führen. Da könnte man manches tiefer
erörtern.
Mit herzlichen Grüßen verbleibe ich Ihr
Prof. J. Schumacher
PS: Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß ich seit September des Jahres 1998 meine Tätigkeit in Breisach aufgegeben habe. Meine neue Anschrift können Sie dem Briefkopf entnehmen. Wenn Sie mir ein Fax schicken wollen, müssen Sie es ggf. einige Male versuchen, da ich es nur empfangen kann, wenn der PC eingeschaltet ist.
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Strafanzeige und -antrag gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen §202 Abs. 1 StGB vom 17.10.2002
Dr. Marco Feraudi
In der Unteren Rombach 10a
69118 Heidelberg,
den
17.10.2002
An die
Staatsanwaltschaft Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 23-25
69115 Heidelberg
Strafanzeige und Strafantrag gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen § 202
Abs. 1 StGB
Sehr geehrte Frau Staatsanwältin,
sehr geehrter Herr Staatsanwalt,
ich bitte um Überprüfung
des nachstehend geschilderten Sachverhalts und Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens. Zugleich stelle ich Strafantrag im Hinblick auf den
nachstehend unterbreiteten Sachverhalt.
Zum Sachverhalt
I.
Am 21. und 22.07.2002 sandte der Anzeigenerstatter – Dr. Marco
Feraudi – zwölf jeweils mit „PERSÖNLICH“ überschriebene größere
Briefsendungen an einige Mitarbeiter des Rehabilitationszentrums Katharinenhöhe,
Anton-Bruckner-Str. 3, 78141 Schönwald. Die Empfänger waren:
1. Herr Dr. med. habil. Eberhard
Leidig,
2. Herr Dr. Siegfried Sauter,
3. Herr Dr. Ludwig Kuhlbörsch,
4. Herr Dr. Martin Aichele,
5. Frau Dr. Andrea Fetzner,
6. Herr Dr. Christoph Irtel von
Brenndorff,
7. Herr Psychol. Wolfgang Nöthen,
8. Frau Psychol. Veronika Jäger,
9. Herr Psychol. Ralf Bölzner,
10.Frau Sozialpäd. Sabine Mahner,
11.Herr Stephan Maier,
12.Frau Knotz.
Beweis:
Fotokopien; Originale können auf Wunsch der Staatsanwaltschaft vorgelegt
werden.
Der Name und die Adresse des Anzeigenerstatters befand sich nicht auf den
Briefkuverts der Sendungen. In den jeweiligen Anschreiben an die Empfänger
ging jedoch die Adresse hervor.
Am 23. und 24.07.2002 erhielt der Absender die an die oben unter den Nummern
1. – 11. angeführten Empfänger gerichteten Briefe zurück.
Der Brief an die unter Nr. 12 angeführte Frau Knotz ist nicht retourniert
worden. Es ist daher wahrscheinlich, dass sich Frau Knotz nach Öffnung des
vom Anzeigeerstatter an sie gerichteten Briefes mit Herrn Stephan Maier
besprochen hat – mit dem sie eng zusammenarbeitet – und dass anschließend
nach ähnlichen Briefen (mit Stempel desselben Postzentrums und gleicher
Etikettenart) ausgespäht wurde.
Wenn und soweit die Adressaten die Annahme der Postsendungen persönlich
verweigert haben und die Sendungen an die Deutsche Post AG wieder zurückgegeben
haben, ist dagegen nichts einzuwenden. Nach § 39 Abs. 4 und 5 PostG darf die
Post Briefe öffnen um einen nicht bekannten Absender zu ermitteln.
Es besteht jedoch der Verdacht, dass die Briefsendungen des Anzeigeerstatters
den Empfängern bewusst vorenthalten wurden. Dies ergibt sich aus folgendem:
II.
Zwischen dem 26. und dem 29.07.2002 versandte der Anzeigeerstatter
erneut Briefsendungen an die oben unter Nummern 2. bis 10. genannten Empfänger
des Rehabilitationszentrums Katharinenhöhe.
Die Empfänger unter den Ziffern 1. und 11. wurden vom Anzeigeerstatter
bewusst per E-Mail erst am darauffolgenden Sonntag, den 04.08.2002
angeschrieben, nachdem die Empfänger der unter Ziffer 2
bis 10 nunmehr bereits erhalten haben konnten. Diesesmal wurden nur di
an die Empfänger Nummer 9 und 10 – Bölzner und Mahner – adressierten
Briefe abgefangen und am 5.08. bzw. 06.08.2002 an den Absender und
Anzeigenerstatter retourniert. Deren anscheinend geöffnete und wieder
verschlossene Kuverts wurden handschriftlich mit den Vermerken „Annahme
verweigert“ und „Zurück an Absender“
und den Namen des Absenders versehen.
Beweis:
Fotokopien der Kuverts als Anlage 12 (Vorder- und Rückseite)
Daher besteht der Verdacht auf eine Verletzung des Postgeheimnisses in zwei Fällen.
Aus der Handschrift kann der Täter oder die Täterin ermittelt werden.
III.
Im dritten Anlauf schrieb der Anzeigenerstatter wieder an die Empfänger
unter den Ziffern 9 und 10 – Herrn Bölzner und Frau Mahner –.
Beweis:
Einvernahme von Herrn Ralf Bölzner und Frau Sabine Mahner als Zeugen.
Daraufhin rief Herr Dr. Christoph Irtel von Brenndorff (Ziffer 6) aufgrund
eines Hinweises einer Kollegin am 29.08.2002 den Anzeigeerstatter an und
teilte ihm mit, er habe nur die Briefssendung vom 25.07.2002 erhalten; von
einer anderen an ihn gerichteten größeren Briefsendung wusste er gar nichts.
Ausdrücklich erklärte er, er habe niemals die Annahme einer Briefsendung des
Anzeigeerstatters verweigert.
Beweis:
Einvernahme von Herrn Dr. Christoph Irtel von Brenndorff als Zeuge
Somit ist gesichert, dass zumindest in diesem einen Fall die Briefsendung des
Anzeigeerstatters nicht angekommen ist. Neben einer Verletzung des
Briefgeheimnisses nach § 201 Abs. 1 StGB kommt somit noch eine Strafbarkeit
nach § 206 Abs. 2 Nr. 2 StGB – Unterdrückung einer Postsendung in
Betracht.
Es wird deshalb
gebeten, im Hinblick auf eine Strafbarkeit gemäß § 201 Abs. 1 StGB und §
206 Abs. 2 Nr. 2 StGB ein Ermittlungsverfahren durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
(M. Feraudi)
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Kommentar zum Brief vom 28.02.2003 des
Prälaten Dr. Josef Clemens an Herbert Schenk (SPD-Fraktion Lippetal)
von M. Feraudi (10.07.03)
Der Brief vom 28.2.2003 des Sekretärs
Kard. Joseph
Ratzingers, Prälaten Dr. Josef Clemens, suggeriert insgesamt täuschend eine
Favorisierung
zu Gunsten der KPE / SJM, indem er z.B. bescheinigt, daß
die Kongregation der ‚Diener Jesu und Mariens’ „ganz auf dem Boden der
Lehre und Praxis der katholischen Kirche steht“.
Dabei ist besonders hervorzuheben, daß Clemens unter dem Briefkopf von
„Joseph Cardinal Ratzinger“ behauptet, daß diese Kongregation „ganz auf
dem Boden ... der Praxis der katholischen Kirche steht“.
Clemens, der Sekretär Ratzingers, kann nicht
ignorieren, daß wir an Herrn Kard. Ratzinger alarmierend anderslautende
Informationen über die KPE / SJM gesandt hatten, die z.T. auch im Internet
stehen. Somit muß man davon ausgehen, daß die darin
dokumentierte jugendgefährdende Praxis der KPE / SJM als Praxis der
katholischen Kirche in Rom angesehen wird. Demzufolge müssen die
Christen, besonders die Eltern wissen, daß die katholische Kirche hinter den
schönen Worten (der Lehre der katholischen Kirche) eine Praxis verbirgt, die
nicht nur durch die Verdunkelungstaktik im Falle der pädophilen Priester,
sondern auch durch gezüchteten Fanatismus, sogar Sektennähe, und ‚religiöse’
Abhängigkeit gekennzeichnet ist.
Clemens, aufgrund seines Verhaltens (auch vorliegend)
ein typischer Exponent der römisch-katholischen Prälaten, täuscht in diesem
seinem Brief seinen Anfragenden weiter. Clemens schreibt nämlich:
„Die Jugendarbeit in der KPE differiert – wie auch bei anderen
Gemeinschaften – je nach der Qualität der örtlichen Verantwortlichen, ist
aber im Ganzen durchaus positiv einzuschätzen und gibt vielen jungen Menschen
eine solide Grundlage für ihren Weg im Leben.“
Dieser Satz hinterläßt beim Leser vorerst zwar einen, wie man gewöhnlich
sagt, „positiven“ Eindruck, sagt aber gar nichts aus. (Denn die
Formulierungen wie etwa „differiert nach den Qualitäten der örtlichen
Verantwortlichen“, „positiv einzuschätzen“ oder „solide Grundlage“
sind keine verbindlichen Werturteile über die in der Tat jugendgefährdende
KPE / SJM).
Interessant ist immerhin, daß Clemens die sich
selbst gebetsmühlenartig als papsttreu titulierende KPE
ausdrücklich auf die Ebene (der Unzuverlässigkeit) beliebiger Gemeinschaften
setzt. Fazit: Katholisch ist kein Gütezeichen. Darin ist Clemens ehrlich!
Die Eltern benötigen jedoch dringend eine verbindliche
Beurteilung über die KPE / SJM; darum bat Herr Schenk, und Clemens lieferte ihm
eher eine schillernde nichtssagende Antwort zur Gefährdung der Kinder, die
der hl. Vater - propagandistisch anmutend - unablässig auf
Massenversammlungen küßt.
Was bleibt ist:
erstens allgemein vor der katholischen Kirche dringend zu warnen
und
zweitens sich ausschließlich auf die Selbsthilfe zurückzuziehen.
Erschütternd ist der wohl bewußte Zynismus Clemens’, der mittlerweile (2003) in die Bischofskongregation umgesiedelt ist – eine mögliche Zwischenstation zu einer Bischofsposition in Deutschland.
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Öffentliche Beurteilung vom 05.03.2003 des Procedere Erzb. Saiers und Kard. Ratzingers
Dott.
Marco Feraudi, In der Unteren Rombach 10a, 69118 Heidelberg,
Tel./Fax: 0049 6221 804931, www.sekten-jugend-kirche.de
___________________________________________________________________________________
Heidelberg,
den 25.7.2003
– C'est par la tête que le poisson
pourrit –
Meine
Ö F F E N T L I C H E B
E U R T E I L U N G
des
Procedere
Seiner Exzellenz Dr. Oskar Saier, Erzbischof von Freiburg,
und
Seiner Eminenz Prof. Dr. Joseph Kardinal Ratzinger,
Präfekten der Congregazione per la Dottrina della Fede,
in Sachen der
satani(sti)schen Sekte um die ‚charismatische’ Gestalt des
katholischen Priesters Xaver Weikmann,
einer Vereinigung, von der man
denken muß, dass deren Mitglieder durch psychische Manipulation der persönlichen
Freiheit beraubt werden, was ein Verbrechen darstellt.
________________________________________________________________________________
H I E R M I T
stelle ich fest, daß Herr Erzb. Oskar Saier durch grob
fahrlässiges und seiner Hirten- und Amtspflicht zuwiderlaufendes Handeln mit
unerhörtem Skandal für die katholische Kirche eines unermeßlichen Schadens
zum Nachteil der Sektenmitglieder
s c h u l d i g ist,
und
daß sich Herr Kard. Joseph Ratzinger über seine
Hirten- und Aufsichtspflicht hinweggesetzt und sich durch sein Amt das o. grob
fahrlässige Verhalten Dr. Oskar Saiers in dieser Angelegenheit zu eigen
gemacht hat. Kard. Ratzinger hat dadurch der katholischen Kirche schweren
Schaden zugefügt und ist daher verpflichtet, hierfür eine
öffentliche
Wiedergutmachung
zu leisten.
______________________________________________
B
E G R Ü N D U N G
D e r S
A C H V E R H A L T
I. Das
Procedere Erzbischof Dr. Oskar Saiers.
Im Folgenden beziehe ich mich auf einen mir vor kurzem
bekannt gewordenen Brief vom 22.1.1998 des damaligen Erzbischofs von Freiburg
Dr. Oskar Saier an Seine Em. Joseph Kardinal Ratzinger zu dessen Amtssitz in
Rom,
Zur Glaubhaftmachung: Kopie des
o.g. Briefes vom 22.1.1998 des Dr. Oskar Saier an Kard. Joseph Ratzinger als Anlage
A 1:
einen Brief, der für den letzteren auch noch gegenwärtig
Gültigkeit besitze.
Der Gegenstand dieses Briefes wird in 10 nicht
nummerierten Absätzen abgehandelt, auf die ich mich untenstehend beziehe und
die ich, soweit nötig, mit einem Kommentar versehe:
I.a – Zum
2. Abs.:„Seit April 1995 werden wir von Herrn Dr. Marco Feraudi aus
Heidelberg angegangen, dessen volljährige Tochter Catharina sich
offensichtlich dem Einfluß ihres auch nach unserer Einschätzung
autoritären Elternhauses entzogen hat, indem sie ihr Studium abbrach
und nach Furtwangen/Schwarzwald zog, Dort lebt sie bei der mit ihr
befreundeten Familie Prauser, in deren Haus auch der aus der Erzdiözese
Paderborn stammende Priester Xaver Weikmann wohnt. Herr Xaver Weikmann
ist krankheitshalber frühpensioniert und nahm Wohnung im Schwarzwald,
ohne sich bei uns zu melden. Er hat auch in unserer Erzdiözese, soweit
uns bekannt ist, nie eine priesterliche oder sonst wie geartete
seelsorgliche Tätigkeit ausgeübt.“ |
1) Die in diesem Absatz enthaltene „Einschätzung“ Saiers, daß
„(Marco Feraudis) volljährige Tochter Catharina sich offensichtlich dem
Einfluß ihres auch nach unserer Einschätzung autoritären Elternhauses
entzogen hat“ entspricht nicht der Wirklichkeit unserer Familie und stellt
vielmehr einen, hier nicht zum ersten Mal getätigten, verleumderischen und
zudem höchst autoritären Versuch dar, von dem die Kirche unmittelbar
betreffenden Problem, dem mutmaßlichen Sektenführer Xaver Weikmann,
abzulenken.
Wahr ist vielmehr Folgendes:
Catharina (damals 21) lebte bis zu ihrer Abholung durch die KPE-Führerin
Heidi Prauser in absoluter Eintracht und inniger Verbundenheit mit ihren
Eltern und mit ihren Geschwistern.
Zur Glaubhaftmachung: Zeugnis der
Eltern und der Geschwister Catharinas, Francisca (34) und Benedicta (23).
Daß Catharina (damals 21) in Frieden mit der Familie
das Elternhaus überraschend verließ, ist aus ihrem Abschiedsbrief vom
3.4.1995 an die jüngere Schwester Benedicta (damals 15) zu ersehen. Zitat:
"Warum ich Dir schreibe? Weil ich Dir hiermit noch einmal versichern
will, daß ich Dich ganz arg lieb habe!...Auch wenn ich Dir - weil für Dich
alles so unverständlich ist - sehr weh tun muß..."
"Was Du Mama und Papa gern ausrichten darfst und sollst, ist, daß
ich beide ... aus ganzem Herzen lieb habe..."
Zur Glaubhaftmachung: Kopie des
o.g. Briefes Catharinas vom 3.4.1995 als Anlage A 2
Bischof Saier formulierte also autoritär und zudem
g r o b f a h r l ä
s s i g seine unbegründete
verleumderische "Einschätzung" zum Nachteil der Familie eines mutmaßlichen
Opfers der Sekte um den katholischen Priester Xaver Weikmann. Eine solche
Handlung ist nicht nur per se niederträchtig, sondern erfolgte auch aus
niederen Beweggründen, offenbar zu dem Zweck gegenüber höchster kirchlicher
Autorität von der tatsächlichen Problematik der Sekte um den katholischen
Priester Xaver Weikmann abzulenken.
à
1. unsachlicher Ablenkungsversuch Oskar Saiers.
Die vorliegend dargestellte von Saier getätigte
Verleumdung einer Familie in größter Not offenbart Eigenschaften der Persönlichkeit
Oskar Saiers, des Priesters Christi, die mit dem Auftrag des von ihm
bekleideten Bischofsamtes nicht vereinbar sind (Thomas v, Aq., Summa Theol.,
Suppl. 36).
2) Oskar Saier behauptet am Ende des Absatzes: „Er (Xaver Weikmann,
m. Anm.) hat auch in unserer (von Freiburg, m. Anm.) Erzdiözese, soweit uns
bekannt ist, nie eine priesterliche oder sonstwie geartete seelsorgliche Tätigkeit
ausgeübt.“
Dieser seiner Behauptung widerspricht Saier selbst mit
seinem unmittelbar folgenden Satz im nächsten Absatz (s. I.b 1)).
I.b – Zum
3. Abs.: „In Herrn Pfarrer i.R. Xaver Weikmann hat Frau Catharina
Feraudi anscheinend eine Art religiöse Begleitung gefunden, die für
uns jedoch nicht näher fassbar ist. Herr Weikmann pflege, so die
Meinung von Herrn Dr. Feraudi, Kontakte zu Mitgliedern einer angeblichen
Sekte „Little Pebble“. Diese verbreite dubiose Privatoffenbarungen
und habe seine Tochter und andere in ein Abhängigkeitsverhältnis
gebracht, aus der sie sich nicht nicht mehr lösen könne.“ |
1) Saier sagt weiter: „In Herrn Pfarrer i.R. Xaver Weikmann hat Frau
Catharina Feraudi anscheinend eine Art religiöse Begleitung gefunden, die für
uns jedoch nicht näher faßbar ist.“ Der Sachverhalt in dieser Feststellung
Saiers ist gerade als eine „sonstwie geartete seelsorgliche Tätigkeit“ zu
bezeichnen, die Saier unmittelbar davor verneinte. Hier ist nicht zu übersehen,
daß Saier die Vorgänge um Weikmann so unauffällig und banal wie möglich
darzustellen versucht. Dieser Tenor durchzieht seinen ganzen Brief. Damit
kommt er offensichtlich dem aktenkundigen Interesse der Furtwangener Sekte
entgegen, das Verhältnis von Pfarrer Weimann zu Catharina zu banalisieren (Urteil v. 20.11.1996, LG Freiburg, 8
0 299/95, S. 18 S. 18 Abs. 3): „... es
war nicht zu übersehen, dass alle drei Zeugen“ (Catharina Feraudi, Heidi
Prauser, Xaver Weikmann) „bemüht waren, ihre Kontakte innerhalb des Hauses
Prauser und zum Kläger so unauffällig und banal wie möglich
darzustellen.“
2) Saier behauptet insbesondere, daß „die Art religiöse Begleitung
(von Xaver Weikmann, m.Anm.)“ „für uns (Saier, m. Anm.) jedoch nicht näher
faßbar ist.“ Saier kann dies unmöglich ehrlich gemeint haben, denn die
wahnbehaftete, sektenhafte, häretische, verbrecherischen Auswüchsen (z.B.
Freiheitsberaubung) zugeneigte Aura in der Gemeinschaft um Xaver Weikmann, in
der „religiöse Hörigkeit und religiöse Führerschaft Raum haben“ (Urteil v. 20.11.1996, LG Freiburg, 8 0
299/95), ist in rechtskräftigen und
öffentlichen Dokumenten,
Zur Glaubhaftmachung: Urteil des LG Freiburg vom
20.11.1996, S. 15-18, als Anlage A 3
und
Protokoll der Vernehmung des Zeugen Michael Hageböck vom 26.6.1996 (8 0
299/95) samt darin erwähnter sekteninterner Schriften und
Lichtbild der
Sekte bei der KPE-Veranstaltung vom 25.2.1995 mit vier Minderjährigen
(weitere 16 Minderjährige der KPE waren im Raum!) als Anlage A 4.
festgehalten, die Herrn Albert Lampe im Ordinariat
Freiburg vorliegen.
à Verharmlosung der Sektenrealität.
Hier manifestiert das g r o b
f a h r l ä s s i g e Verhalten
Saiers, das die Zerstörung der Jugend Catharinas zur Folge hatte; ferner
Amtsmißbrauch, da Saier das Gewicht seines Wächteramtes zur Deckung
kirchenfremder Interessen (Inschutznahme Weikmanns) zweckentfremdet.
Von realitätsfremdem Absichten zeugt außerdem, daß
Saier im weiteren Verlauf rechtskräftig belegte Fakten (s. obige Anlagen) als
„Meinung von Herrn Dr. Feraudi“ darzustellen versucht.
I.c – Zum
4. Abs.:„Herr Dr. Feraudi ist
uns aus einer Fülle von Beschwerdebriefen bekannt. Er ist aus der
katholiscghen Kirche ausgetreten. Er hat sich auch in seiner Sorge um
seine Tochter mehrfach an uns und viele andere gewandt. Wir haben uns
der Sache und der anstehenden Fragen auch in vielfältiger Weise
angenommen.“ |
Die despotische Geschäftsführung des Ordinariats
(kein Abrücken vom eingefahrenen Kurs, Totschweigen statt Argumentieren,
keine Menschlichkeit usw., wie gerade auch im vorliegenden Procedere
ersichtlich) verbietet es dem kritisch denkenden Christen, einen Apparat auch
noch eigens zu finanzieren. In Deutschland ist die Befreiung von der
Kirchensteuer administrativ nur über den formellen Kirchenaustritt
realisierbar, der somit für den reflektierenden Christen – nolens volens
– zu einem ‚Muß’
wird, und der die Kirche zudem zu einem Abkassierer (auch vieler Atheisten!)
degradiert. Die Konsequenzen dieser (weltweit einzigartigen?) ‚deutschen
Regelung’ bürden den in Deutschland lebenden Katholiken in der Tat
(weitere) erhebliche Konfliktsituationen auf. – Doch abgesehen davon ist die
Frage der fiskalischen Zugehörigkeit des Vaters eines Sektenopfers völlig
irrelevant angesichts der vorliegenden und mehrfach begründeten
Handlungsbedarfs durch die katholische Kirche bezüglich der um einen
katholischen Priester wirkenden Furtwangener Sekte.
à 2. unsachlicher
Ablenkungsversuch Saiers.
I.d – Zum
5. Absatz :„Unser Vorgehen haben wir stets mit dem Generalvikariat
Paderborn abgesprochen und stehen mit ihm auch in stetem Kontakt. Im
November 1995 hatten wir den Ortspfarrer von Furtwangen, Herrn
Geistlichen Rat Josef Beha, gebeten, mit Herrn Weikmann Kontakt
aufzunehmen und uns zu berichten. Herr Geistlicher Rat Beha gewann den
Eindruck, dass Herr Pfarrer i.R. Xaver Weikmann krank sei, von schweren
Asthmaanfällen geplagt werde und schon aus gesundheitlichen Gründen
gar nicht in der Lage sei zu zelebrieren. Er hielt ein strengeres
Vorgehen gegen Weikmann für nicht gerechtfertigt. Auf unsere Anfrage
hin teilte Herr Weikmann uns mit Schreiben vom 8.Dezember 1995 mit, dass
er auf Grund seiner geschwächten Gesundheit schon lange nicht mehr
zelebrieren könne. Bezüglich des Verhältnisses zu Frau Catharina
Feraudi gab er uns jedoch keine befriedigende Antwort.“ |
1) Der Erzbischof von Freiburg, immerhin ein Akademiker, stützt sein
Vorgehen auf den Eindruck des Landpfarrers von Furtwangen, Herrn Josef Beha,
wohl wissend, daß dieser Pfarrer weder Qualifikation noch Urteilsfreiheit dafür
haben kann. Herr Pfr. Beha verfolgte 1995 mit gesundem Menschenverstand
entsetzt die Ereignisse am Barbaraweg in Furtwangen, die ihn aufgrund der
Veranlagungen in dem Hause am Barbaraweg nicht wunderten. Das Freiburger
Ordinariat könnte ihn erheblich unter einen solchen Druck gesetzt haben, der Behas
anfängliches Entsetzen wider besseren Wissens einem den Sektenführer
schonenden offiziellen Urteil weichen ließ. Hier liegt ein methodisch höchst
fragwürdiges und effektiv g r o
b f a h r l ä s s i g e s
Vorgehen Oskar Saiers in Tätergemeinschaft mit dem Erzbischof von
Paderborn vor.
2) Saier berichtet: „Bezüglich des Verhältnisses zu Frau Catharina
Feraudi gab er (Xaver Weikmann, m. Anm.) uns jedoch keine befriedigende
Antwort“. Trotzdem wird Saier auch nie versuchen, diesen Punkt, der präzise
in seine bischöfliche Kompetenz fällt, an Hand der ihm vorliegenden
Dokumente (s. I.b 1)) adäquat zu klären und eine öffentliche Warnung
auszusprechen, zumal Xaver Weikmann Anhänger in Saiers Diözese hat. Auch das
im weiteren Verlauf des Briefes beschriebene Gespräch der Herren A. Lampe,
Freiburg, und Ch. Bussen, Speyer, mit Catharina Feraudi und Heidi Prauser
fungiert offenbar nur als Feigenblatt, denn es offenbart keinen Willen zur
aufrichtigen Aufklärung der Zusammenhänge (s. I.e).
I.e – Zum
7. Absatz :„Inzwischen sind
mein Ordinariat und ich von verschiedenen Seiten gebeten worden, in
dieser Angelegenheit erneut tätig zu werden. Deshalb führte im August
1996 der Sektenbeauftragte unserer Erzdiözese im Auftrag meines
Ordinariats, Herr Dipl. Theol. Pastoralreferent Albert Lampe, zusammen
mit Herrn Bussen, seinem Kollegen aus Speyer, ein Gespräch mit Frau
Catharina Feraudi und Frau Heidi Prauser im Gemeindezentrum in
Furtwangen. Mit Schreiben vom 8.August 1996 teilte er uns folgenden
Eindruck mit: „Catharina Feraudi betonte mehrfach aus familiären und
nicht aus religiösen Gründen ihr Elternhaus verlassen zu haben, zunächst
um einige Tage Urlaub zu machen, dann aber aufgrund der Reaktion der
Familie für längere Zeit. Catharina Feraudi machte auf uns einen
freien Eindruck, wenn sie unter Druck stand, dann allenfalls unter dem
Druck, dass die Familiensituation immer zerrissener wird. Wir konnten
keine Hinweise für irgendeine Form der Gewaltanwendung entdecken ....
wir kamen deshalb zu der Überzeugung, dass es auch in Zukunft nicht
sinnvoll ist, kirchlicherseits einseitig Partei zu ergreifen und möglicherweise
in juristisch fragwürdiger Form in diese Familienangelegenheit
einzugreifen.“ |
1) Auch in diesem Absatz führt Saier lediglich einen „Eindruck“
von zwei Personen an, die wiederum über keine adäquate Vorbildung in Sachen
psychischer Manipulation und satani(sti)scher Phänomene verfügen, die jedoch
mit ihm durch ein Arbeitsverhältnis gebunden sind. Eine denkbar ungünstige
Konstellation, sollte eine objektive Beurteilung angestrebt gewesen sein.
Diese beiden in der katholischen Kirche auftretenden Sektenbeauftragten, die
Sekten (vorgeblich) bekämpfen sollen, führten das Gespräch mit Catharina
Feraudi im Beisein der Heidi Prauser, die Catharina stets als „Wachhund“,
so Beobachter der Szene, begleitet, d.h. im Sektengefüge. Dieser Umstand
macht schon dem Laien klar, daß Lampe und Bussen das Gespräch (vorsätzlich)
inszeniert haben, um den
Sektenwillen
kirchenamtlich als „freier Willen“ der Catharina Feraudi (für die, die
daran glauben wollen) deklarieren zu können. Die Herren Lampe und Bussen
gaben daher die mutmaßliche Freiheitsberaubung zum Nachteil der Catharina
Feraudi verantwortungslos als Familienangelegenheit aus. Daß Oskar Saier auch
dies nicht bemerkt hat, läßt die Vermutung aufkommen, daß sein eigener
Beitrag zu diesem Brief lediglich darin lag, blindlings, auf seine Beamten
vertrauend,
zu
unterschreiben. Wie auch immer:
à Hier liegt ein weiteres Beispiel
g r o b f a h r l ä s s i
g e n Verhaltens vor.
2) Herr Albert Lampe hat mittlerweile jedoch diesbezüglich an
Selbstsicherheit verloren. Als Herr ev. Pfarrer Baginski, der sich mit Sekten
im christlichen Umfeld auskennt, ihn wiederholte Male um eine Beurteilung der
Dokumente über die Sekte um Xaver Weikmann (s. I.b 1)) bat, gab Albert Lampe
überhaupt keine Stellungnahme ab. Dies wirft ein bezeichnendes Licht auf
Lampes Dienstverständnis und das seines Dienstherrn.
Zur Glaubhaftmachung: Zeugnis von Herr ev. Pfarrer Baginski, Wallmerod; Vorlegen dessen Briefwechsels mit A. Lampe. [Auf Anfrage erhältlich]
I.f – Zum
9. Abs.:„Auf bei uns von verschiedener Seite immer wieder eingegangene
Anfragen mussten wir auf Grund des uns bekannten Sachverhaltes
mitteilen, dass wir Vermutungen, es handle sich im Umfeld von Catharina
Feraudi um eine Sekte, nicht bestätigen könne, dass wir keine
Jurisdiktionsgewalt über Herrn Pfarrer i.R. X. Weikmann haben, und dass
Frau Catharina Feraudi volljährig und, soweit uns bekannt, frei in
ihrer Entscheidung ist.“ |
1) Saier sagt: Wir mußten „aufgrund des
uns bekannten Sachverhaltes mitteilen, daß wir Vermutungen, es handle sich im
Umfeld von Frau Catharina Feraudi um eine Sekte, nicht bestätigen können.“
Oskar Saier versäumt durch diese Aussage, auf die in seinen Amtsräumen
vorhandenen und hier unter I.b 1)
genannten rechtskräftigen und öffentlichen Dokumente hinzuweisen.
à Somit betreibt Oskar Saier eine
Unterdrückung von Beweismaterialien und eine Verdunkelung über einen
Sachverhalt, den aufzuklären seine Pflicht ist.
2) „daß Frau Catharina Feraudi ... ... , soweit uns (Oskar Saier, m.
Anm.) bekannt, frei in ihrer Entscheidung ist“, ist wieder eine Behauptung
Saiers, die jeglicher seriöser und nachvollziehbarer Grundlage entbehrt, und
die er aufgrund der hier unten I.b 1) genannten rechtskräftigen und öffentlichen
Dokumente in seinen Amtsräumen wider besseres Wissen macht.
I.g – Zum 10. Abs. :„Da Herr Pfarrer i.R. X. Weikmann
verschiedenen Aufforderungen des Generalvikariats Paderborn zur
Besprechung der anstehenden Fragen nicht Folge leistete, wurde er mit
Schreiben vom 12.12.1996 durch den Erzbischof von Paderborn kanonisch
verwarnt und wegen Gehorsamsverweigerung bis auf weiteres suspendiert.
Mein Generalvikar Apostolischer Protonotar Dr.O. Bechtold hat Pfarrer
i.R. Weikmann mit Schreiben vom 14. Januar 1997 nochmals daran
erinnert und ihn eindringlich ermahnt, seiner in der
Priesterweihe eingegangenen Gehorsamsverpflichtung nachzukommen. Darüber
wurden von Seiten meines Ordinariats sowohl der Ortspfarrer von
Furtwangen wie auch der zuständige Dekan informiert.“ |
Der Personal-Schematismus der Erzdiözese Paderborn führt
weiterhin bis zur letzten Ausgabe den Priester Xaver Weikmann als „Pfarrer
i.R.“, Kallenhardt, an. Diese Tatsache steht in Widerspruch zur in diesem
Absatz von Oskar Saier referierten Behauptung – Xaver Weikmann sei „wegen
Gehorsamverweigerung bis auf weiteres suspendiert“ – aus einem Schreiben
vom 12.12.1996 des Erzbischofs von Paderborn und wirft einige wesentliche
Fragen auf, etwa ob hier weiterhin mit Sanktionen belegte gefährliche
Geistliche hinter einer Fassade von fingierter Normalität verborgen werden
(siehe z.B. Pädophilie bei Priestern in der Weltkirche).
Der damalige Diözesanadministrator und jetzige
Erzbischof von Paderborn, Hans-Josef Becker unterzeichnete die Todesanzeige für
Pfr. i.R. Xaver Weikmann. Eine Suspendierung ist auch aus diesem Vorgang nicht
ersichtlich.
Zur Glaubhaftmachung:
Todesanzeige vom 24. Januar 2003 des Ordinariats Paderborn
II. Das
Procedere Kardinal Joseph Ratzingers.
Im Folgenden beziehe ich mich auf einen mir vor kurzem
bekannt gewordenen Brief vom 4.4.1998 des Kard. J. Ratzinger an Erzb. Oskar
Saier.
Zur Glaubhaftmachung: Kopie des
o.g. Briefes von 4.4.1998 des Kard. Ratzinger an Erzb. O. Saier als Anlage
A 5.
Dieser aus einem 7-zeiligen Text bestehende Brief ist
Ratzingers Erwiderung auf den unter I. besprochenen Brief von O. Saier an ihn
vom 22.1.1998 über Pfarrer i.R. Xaver Weikmann.
II.a – Zur
1.-4. Zeile: „ Mit Schreiben vom 22. Januar d.J. haben Sie diese
Kongregation ausführlich über den aus Paderborn stammenden und sich
gegenwärtig in Ihrem Erzbistum weilenden katholischen Priester Xaver
Weikmann informiert. Ihre aufschlussreichen Ausführungen zur Person des
Geistlichen und die nähren Auskünfte über die damit verbundene
Problematik ...“ |
Ratzinger bezeichnet die im Brief von Saier enthaltene
Information über Xaver Weikmann als
„ausführlich“ („ausführlich ... ... informiert“) und die „Ausführungen
zur Person des Geistlichen“ (Pfr. X. Weikmann) als „aufschlussreich“.
Außer über Wohnort, Gesundheitszustand, Versäumnis
(sich zu melden) Weikmanns berichtet Saier offenkundig
w i d e r s p r ü c h l i c h , wie etwa unter I.a 2)
und I.b 1) (Widerspruch zwischen „nie eine sonstwie geartete
seelsorgliche Tätigkeit ausgeübt“und „in Herrn Pfarrer i.R. Xaver
Weikmann hat Frau Catharina Feraudi anscheinend eine religiöse Begleitung
gefunden.“), und
u n v o l l s t ä n d i g , wie etwa unter I.b 2) (Vorenthalten
der rechtskräftig und öffentlich festgehaltenen Vorgänge im Kreis um Xaver
Weikmann), und
a b w e g i g , wie etwa unter I.d 1) und I.e 1) (der
Erzbischof macht sich kritiklos zum Sprachrohr der Ansichten der Sekte zum
Nachteil der Familie des Sektenopfers - und mittelbar des Sektenopfers selbst
- durch die Inszenierung von
„Gesprächen“ seiner willfährigen unsachkundigen Untergebenen, statt in
psychischer Manipulation kundige Psychiater und im Dämonischen erfahrene und
kirchlich bestellte Geistliche seiner Pflicht gemäß zu Rate zu ziehen),
und
e n t s t e l l e n d , wie etwa unter I.f 1) und im 3.
Abs. „..., so die Meinung von Herrn Dr. Feraudi, ...“ (der Erzbischof
verwandelt belegte Tatsachen in subjektive Ansichten oder Ungewißheiten),
und
v o m E
i g e n t l i c h e n a b l
e n k e n d , wie etwa unter I.a 1) oder I.c) mit dem Versuch, Familie und
Vater des mutmaßlichen Sektenopfers in Mißkredit zu bringen.
Diese Qualitäten des Procedere Erzb. Oskar Saiers dürften
Herrn Kard. Ratzinger nicht zuletzt aufgrund der in seinen Amtsräumen bereits
vorhandenen Dokumentation aufgefallen sein und hätten ihn den o.g. Brief von
Saier als Manipulation einstufen lassen müssen.
II.b – Zur
5. Zeile: „ (Ihre aufschlußreichen Ausführungen ... und die näheren
Auskünfte ...) ... sind für dieses Dikasterium wertvoll und von großem
Nutzen“. |
Kard. Ratzinger bezeichnet vielmehr die widersprüchliche,
unvollständige, abwegige, entstellende, vom Eigentlichen ablenkende, unsere
Familie diffamierende (es wird ihr Anmaßung von illegitimer Autorität
unterstellt - sie sei „autoritär“), grob fahrlässige Berichtserstattung
durch Saier als für sein „Dikasterium wertvoll und von großen Nutzen“.
Somit macht sich Ratzinger das schuldhafte Verhalten von Oskar Saier zu eigen.
Daher ist Kard. Ratzinger zu einer Richtigstellung
verpflichtet, zumal sein Amt bis zuletzt nicht davor Halt macht, das Phänomen
der satani(sti)schen Sekte um den vom katholischen Glauben fernen Pfarrer
Xaver Weikmann wider besseren Wissens als
„familärer Sachverhalt“
zu umschreiben – eine
ausgesprochen raffinierte Form von höhnischer Verachtung der Familie, die
ihresgleichen sucht.