Dokumente

- Brief des Referenten des Arbeitskreises für Weltanschauungsfragen der ev. Landeskirche Hessen und Nassau an die Ministerin Dr. Schavan vom 12.12.1995

- Brief von Prof. Josef Schumacher, Freiburg/Br., an Dr. Marco Feraudi vom 08.02.1998

- Strafanzeige und -antrag gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen §202 Abs. 1 StGB vom 17.10.2002

- Kommentar zum Brief vom 28.02.2003 des Prälaten Dr. Josef Clemens an Herbert Schenk (SPD-Fraktion Lippetal)

- Öffentliche Beurteilung vom 05.03.2003 des Procedere Erzb. Saiers und Kard. Ratzingers

- "Er war selber ein Nazi, aber ein redlicher Mann" (Prof. Joseph Ratzinger):
   Verharmlosung des Nationalsozialismus 
            * Brief an BMdInnern Friedrich vom 21.02.2012 // Friedrichs Antwort vom 09.03.201)
            * Brief an Bundespräsident Joachim Gauck vom 10.04.2012 // Gaucks Antwort vom 03.05.2012 // 
              Erwiderung
vom 25.05.2012
           

 

 

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Brief des Referenten des Arbeitskreises für Weltanschauungsfragen der ev. Landeskirche Hessen und Nassau an die Ministerin Dr. Schavan vom 12.12.1995

 

EVANGELISCHE KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU
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Amt für Missionarische Dienste und Gemeindeaufbau
- Der Vorsitzende des Beirates -

Volksmission  Elisabethenstraße 51  64283 Darmstadt

Pfarrer
Diethard Mertens
Elisabethenstr. 51
64283 Darmstadt
Tel.: 06151/1754-32-33
FAX: 06151/1754-40

12. Dezember 1995

An
Frau Kultusministerin
Dr. Annette Schavan
Stuttgart

 

Betrifft: CATHARINA FERAUDI

Sehr geehrte Frau Ministerin Schavan, 

Mitte dieses Jahres wandte sich die Familie Dr. Feraudi an die Leitung der Ev. Kirche in Hessen und Nassau mit der Bitte um Hilfe für die Tochter Catharina Feraudi.
Als Vorstandsmitglied und Referent des Arbeitskreises für Weltanschauungsfragen unserer Landeskirche wurde ich mit der Angelegenheit Catharina Feraudi befaßt. Aufgrund der mir vorliegenden Dokumente vermag ich in der Gruppe  um Xaver Weikmann mitnichten katholische Glaubenstradition zu erkennen; im Gegenteil würde ich beim derzeitigen Informationsstand sagen, daß es sich um eine fanatische Gruppierung aus dem Bereich der Neuoffenbarungen ("Offenbarungsspiritismus") handelt. Es wäre zu überprüfen, in wieweit die Gruppe die Kriterien einer Jugendsekte erfüllt:

Absolutheitsanspruch
Elitedenken
Bevormundung der Mitglieder
Forderung unbedingten Gehorsams
Totale Bindung an Führergestalten
Abbruch der Beziehungen zur eigenen Familie
Aufgeben der Lehre oder des Studiums
Dämonisierung der übrigen Gesellschaft
Verzicht auf Krankenversicherung

Als Seelsorger und Vertreter der Evangelischen Kirche sehe ich die Entwicklung CATHARINA FERAUDI mit großer Sorge.

Ich bitte Sie höflich und zugleich im Bewußtsein der gemeinsamen Verantwortung, im vorliegenden Problem aktiv zu werden.

Mit herzlichem Dank und freundlichem Gruß

Ihr

gez. Diethard Mertens, Pfr.

Fax: 0711-279-2550

Herrn Dr. Feraudi
zur Information! M.

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Brief von Prof. Josef Schumacher, Freiburg/Br. an Dr. Marco Feraudi vom 08.02.1998

Dr. J. Schumacher, Univ.-Professor, Merianstr. 21, 79104 Freiburg, Tel. & Fax: 0761/2021277 E-Mail: SchuJose@sun2.rof.uni-freiburg.de

8.2.1999

Herrn
Dr. Marco Feraudi

In der Unteren Rombach 10a
69118 Heidelberg

Sehr geehrter Herr Dr. Feraudi!

Für Ihren Brief und die neuerlichen Informationen danke ich Ihnen. Mit großem Bedauern habe ich zur Kenntnis genommen, daß Ihre Tochter noch immer nicht zur Einsicht gekommen ist, und daß nach wie vor großes Leid auf Ihrer Familie lastet. Das fühle ich mit Ihnen.

Sie bitten mich in Ihrem Brief, Ihnen noch einmal die entscheidenden Gedanken meiner Kritik an der KPE mitzuteilen, für die ich mich eine Reihe von Jahren eingesetzt, von der ich mich jedoch vor ungefähr sieben Jahren distanziert habe.

Zunächst muß ich korrigierend feststellen, da0 ich nicht gesagt habe, da0 die KPE für Ihre Tochter „das Einfallstor in die Sekte“ gewesen sei. Daran kann ich mich jedenfalls nicht erinnern. Das wird man auch so nicht sagen können.  „Möglicherweise“  müßte es meines Erachtens richtiger heißen. Auch möchte ich die Klassifizierung „Neue Rechte“ nicht gelten lassen. Meine Kritik geht in eine etwas andere Richtung.

Ich habe meine Distanzierung von den Europa-Pfadfindern seiner Zeit in einem Brief an alle betroffenen Eltern begründet und – wenn ich mich recht erinnere – auch dem Weihbischof Dr. Wehrle eine entsprechende Stellungnahme zugeleitet. Innerhalb der KPE sagte man damals, wie ich später erfuhr, der wahre Grund meines Abschieds sei der gewesen, daß ich mich den mit der Pfadfinderarbeit verbundenen physischen Strapazen hätte entwinden wollen, was freilich nicht der Wahrheit entspricht. Aber es mag sein, daß man diese Version ‚bona fide’ verbreitet hat. Es ist in diesem Zusammenhang vielleicht bemerkenswert, daß es schon wenige Monate nach meinem Abschied mit den Pfadfindern in Freiburg zu Ende war.

Was mir in den Jahren meines Einsatzes für die Europa-Pfadfinder mehr und mehr Sorgen bereitete, das war der religiöse Subjektivismus, der auch unseren zwei Stämmen durch P. Hönisch aufgeprägt wurde, der eigentlich unkatholisch ist. Mit dem Subjektivismus verband sich nach meinen Beobachtungen eine stark gefühlsmäßige Frömmigkeit, eine irrationale Religiosität, eine religiöse Praxis, die mir nicht genügend rational fundiert erschien, die nach meinem Empfinden nicht nüchtern genug war. Das war eher eine pietistische Frömmigkeit, denn jene Frömmigkeit, wie sie uns in der Jugendarbeit in den Jahren nach dem 2. Weltkrieg und auch in den Jahren des Studiums vermittelt worden war. Einer subjektiv und irrational gefärbten Frömmigkeit ist aber die Tendenz zur Leichtgläubigkeit, zum Aberglauben zu eigen. Aberglaube bedeutet so viel wie Überglaube. Man kann zu wenig glauben, man kann aber auch zu viel glauben. Zunächst versuchte ich, gegenzusteuern, merkte dann aber allmählich, daß das vergeblich war, angesichts der Dominanz von P. Hönisch, der sich seiner Sache so sicher war, daß er keinen Rat brauchte. Der damit notwendig werdende Abschied meinerseits hat mir eigentlich sehr weh getan angesichts der Tatsache, daß dort sehr viel Gutes war und wohl auch heute noch ist, jedenfalls weit mehr als in der offiziellen Jugendarbeit der Kirche, die nach wie vor völlig desorientiert ist.

Geehrter Herr Dr. Feraudi, gern würde ich gelegentlich wieder einmal ein Gespräch mit Ihnen führen. Da könnte man manches tiefer erörtern.

Mit herzlichen Grüßen verbleibe ich Ihr

Prof. J. Schumacher

PS: Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß ich seit September des Jahres 1998 meine Tätigkeit in Breisach aufgegeben habe. Meine neue Anschrift können Sie dem Briefkopf entnehmen. Wenn Sie mir ein Fax schicken wollen, müssen Sie es ggf. einige Male versuchen, da ich es nur empfangen kann, wenn der PC eingeschaltet ist.

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Strafanzeige und -antrag gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen §202 Abs. 1 StGB vom 17.10.2002


Dr. Marco Feraudi
In der Unteren Rombach 10a
69118 Heidelberg,

den 17.10.2002

An die 
Staatsanwaltschaft Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 23-25
69115 Heidelberg


Strafanzeige und Strafantrag gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen § 202 Abs. 1 StGB


Sehr geehrte Frau Staatsanwältin,
sehr geehrter Herr Staatsanwalt,

ich bitte um Überprüfung des nachstehend geschilderten Sachverhalts und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Zugleich stelle ich Strafantrag im Hinblick auf den nachstehend unterbreiteten Sachverhalt.

Zum Sachverhalt

I.                    Am 21. und 22.07.2002 sandte der Anzeigenerstatter – Dr. Marco Feraudi – zwölf jeweils mit „PERSÖNLICH“ überschriebene größere Briefsendungen an einige Mitarbeiter des Rehabilitationszentrums Katharinenhöhe, Anton-Bruckner-Str. 3, 78141 Schönwald. Die Empfänger waren:

1.  Herr Dr. med. habil. Eberhard Leidig,
2.  Herr Dr. Siegfried Sauter,
3.  Herr Dr. Ludwig Kuhlbörsch,
4.  Herr Dr. Martin Aichele,
5.  Frau Dr. Andrea Fetzner,
6.  Herr Dr. Christoph Irtel von Brenndorff,
7.  Herr Psychol. Wolfgang Nöthen,
8.  Frau Psychol. Veronika Jäger,
9.  Herr Psychol. Ralf Bölzner,
10.Frau Sozialpäd. Sabine Mahner,
11.Herr Stephan Maier,
12.Frau Knotz.

Beweis:
Fotokopien; Originale können auf Wunsch der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.

Der Name und die Adresse des Anzeigenerstatters befand sich nicht auf den Briefkuverts der Sendungen. In den jeweiligen Anschreiben an die Empfänger ging jedoch die Adresse hervor.

Am 23. und 24.07.2002 erhielt der Absender die an die oben unter den Nummern 1. – 11. angeführten Empfänger gerichteten Briefe zurück.

Der Brief an die unter Nr. 12 angeführte Frau Knotz ist nicht retourniert worden. Es ist daher wahrscheinlich, dass sich Frau Knotz nach Öffnung des vom Anzeigeerstatter an sie gerichteten Briefes mit Herrn Stephan Maier besprochen hat – mit dem sie eng zusammenarbeitet – und dass anschließend nach ähnlichen Briefen (mit Stempel desselben Postzentrums und gleicher Etikettenart) ausgespäht wurde.

Wenn und soweit die Adressaten die Annahme der Postsendungen persönlich verweigert haben und die Sendungen an die Deutsche Post AG wieder zurückgegeben haben, ist dagegen nichts einzuwenden. Nach § 39 Abs. 4 und 5 PostG darf die Post Briefe öffnen um einen nicht bekannten Absender zu ermitteln.

Es besteht jedoch der Verdacht, dass die Briefsendungen des Anzeigeerstatters den Empfängern bewusst vorenthalten wurden. Dies ergibt sich aus folgendem:

II.                 Zwischen dem 26. und dem 29.07.2002 versandte der Anzeigeerstatter erneut Briefsendungen an die oben unter Nummern 2. bis 10. genannten Empfänger des Rehabilitationszentrums Katharinenhöhe.
Die Empfänger unter den Ziffern 1. und 11. wurden vom Anzeigeerstatter bewusst per E-Mail erst am darauffolgenden Sonntag, den 04.08.2002 angeschrieben, nachdem die Empfänger der unter Ziffer 2  bis 10 nunmehr bereits erhalten haben konnten. Diesesmal wurden nur di an die Empfänger Nummer 9 und 10 – Bölzner und Mahner – adressierten Briefe abgefangen und am 5.08. bzw. 06.08.2002 an den Absender und Anzeigenerstatter retourniert. Deren anscheinend geöffnete und wieder verschlossene Kuverts wurden handschriftlich mit den Vermerken „Annahme verweigert“ und „Zurück an Absender“  und den Namen des Absenders versehen.

Beweis: 
Fotokopien der Kuverts als Anlage 12 (Vorder- und Rückseite)

Daher besteht der Verdacht auf eine Verletzung des Postgeheimnisses in zwei Fällen. Aus der Handschrift kann der Täter oder die Täterin ermittelt werden.

III.               Im dritten Anlauf schrieb der Anzeigenerstatter wieder an die Empfänger unter den Ziffern 9 und 10 – Herrn Bölzner und Frau Mahner –.

Beweis:
Einvernahme von Herrn Ralf Bölzner und Frau Sabine Mahner als Zeugen.

Daraufhin rief Herr Dr. Christoph Irtel von Brenndorff (Ziffer 6) aufgrund eines Hinweises einer Kollegin am 29.08.2002 den Anzeigeerstatter an und teilte ihm mit, er habe nur die Briefssendung vom 25.07.2002 erhalten; von einer anderen an ihn gerichteten größeren Briefsendung wusste er gar nichts. Ausdrücklich erklärte er, er habe niemals die Annahme einer Briefsendung des Anzeigeerstatters verweigert.

Beweis:
Einvernahme von Herrn Dr. Christoph Irtel von Brenndorff als Zeuge

Somit ist gesichert, dass zumindest in diesem einen Fall die Briefsendung des Anzeigeerstatters nicht angekommen ist. Neben einer Verletzung des Briefgeheimnisses nach § 201 Abs. 1 StGB kommt somit noch eine Strafbarkeit nach § 206 Abs. 2 Nr. 2 StGB – Unterdrückung einer Postsendung in Betracht.

Es wird deshalb gebeten, im Hinblick auf eine Strafbarkeit gemäß § 201 Abs. 1 StGB und § 206 Abs. 2 Nr. 2 StGB ein Ermittlungsverfahren durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
(M. Feraudi)

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Kommentar zum Brief vom 28.02.2003 des Prälaten Dr. Josef Clemens an Herbert Schenk (SPD-Fraktion Lippetal)
von M. Feraudi (10.07.03)

Der Brief vom 28.2.2003 des Sekretärs Kard. Joseph Ratzingers, Prälaten Dr. Josef Clemens, suggeriert insgesamt täuschend eine Favorisierung zu Gunsten der KPE / SJM, indem er z.B. bescheinigt, daß die Kongregation der ‚Diener Jesu und Mariens’ „ganz auf dem Boden der Lehre und Praxis der katholischen Kirche steht“.
Dabei ist besonders hervorzuheben, daß Clemens unter dem Briefkopf von „Joseph Cardinal Ratzinger“ behauptet, daß diese Kongregation „ganz auf dem Boden ... der Praxis der katholischen Kirche steht“.

Clemens, der Sekretär Ratzingers, kann nicht ignorieren, daß wir an Herrn Kard. Ratzinger alarmierend anderslautende Informationen über die KPE / SJM gesandt hatten, die z.T. auch im Internet stehen. Somit muß man davon ausgehen, daß die darin dokumentierte jugendgefährdende Praxis der KPE / SJM als Praxis der katholischen Kirche in Rom angesehen wird. Demzufolge müssen die Christen, besonders die Eltern wissen, daß die katholische Kirche hinter den schönen Worten (der Lehre der katholischen Kirche) eine Praxis verbirgt, die nicht nur durch die Verdunkelungstaktik im Falle der pädophilen Priester, sondern auch durch gezüchteten Fanatismus, sogar Sektennähe, und ‚religiöse’ Abhängigkeit gekennzeichnet ist.

Clemens, aufgrund seines Verhaltens (auch vorliegend) ein typischer Exponent der römisch-katholischen Prälaten, täuscht in diesem seinem Brief seinen Anfragenden weiter. Clemens schreibt nämlich:
„Die Jugendarbeit in der KPE differiert – wie auch bei anderen Gemeinschaften – je nach der Qualität der örtlichen Verantwortlichen, ist aber im Ganzen durchaus positiv einzuschätzen und gibt vielen jungen Menschen eine solide Grundlage für ihren Weg im Leben.“
Dieser Satz hinterläßt beim Leser vorerst zwar einen, wie man gewöhnlich sagt, „positiven“ Eindruck, sagt aber gar nichts aus. (Denn die Formulierungen wie etwa „differiert nach den Qualitäten der örtlichen Verantwortlichen“, „positiv einzuschätzen“ oder „solide Grundlage“ sind keine verbindlichen Werturteile über die in der Tat jugendgefährdende KPE / SJM).

Interessant ist immerhin, daß Clemens die sich selbst gebetsmühlenartig als papsttreu titulierende KPE ausdrücklich auf die Ebene (der Unzuverlässigkeit) beliebiger Gemeinschaften setzt. Fazit: Katholisch ist kein Gütezeichen. Darin ist Clemens ehrlich!

Die Eltern benötigen jedoch dringend eine verbindliche Beurteilung über die KPE / SJM; darum bat Herr Schenk, und Clemens lieferte ihm eher eine schillernde nichtssagende Antwort zur Gefährdung der Kinder, die der hl. Vater - propagandistisch anmutend - unablässig auf Massenversammlungen küßt.

Was bleibt ist:
erstens allgemein vor der katholischen Kirche dringend zu warnen
und 
zweitens sich ausschließlich auf die Selbsthilfe zurückzuziehen.

Erschütternd ist der wohl bewußte Zynismus Clemens’, der mittlerweile (2003) in die Bischofskongregation umgesiedelt ist – eine mögliche Zwischenstation zu einer Bischofsposition in Deutschland.

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Öffentliche Beurteilung vom 05.03.2003 des Procedere Erzb. Saiers und Kard. Ratzingers

Dott. Marco Feraudi, In der Unteren Rombach 10a, 69118 Heidelberg,
Tel./Fax: 0049 6221 804931, www.sekten-jugend-kirche.de

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 Heidelberg, den 25.7.2003

– C'est par la tête que le poisson pourrit –

 Meine
Ö F F E N T L I C H E    B E U R T E I L U N G

des
Procedere
Seiner Exzellenz Dr. Oskar Saier, Erzbischof von Freiburg,
und
Seiner Eminenz Prof. Dr. Joseph Kardinal Ratzinger,

Präfekten der Congregazione per la Dottrina della Fede,

in Sachen der
satani(sti)schen Sekte um die ‚charismatische’ Gestalt des
katholischen Priesters Xaver Weikmann,
einer  Vereinigung, von der man denken muß, dass deren Mitglieder durch psychische Manipulation der persönlichen Freiheit beraubt werden, was ein Verbrechen darstellt.
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H I E R M I T

 stelle ich fest, daß Herr Erzb. Oskar Saier durch grob fahrlässiges und seiner Hirten- und Amtspflicht zuwiderlaufendes Handeln mit unerhörtem Skandal für die katholische Kirche eines unermeßlichen Schadens zum Nachteil der Sektenmitglieder

 s c h u l d i g  ist,
und

 daß sich Herr Kard. Joseph Ratzinger über seine Hirten- und Aufsichtspflicht hinweggesetzt und sich durch sein Amt das o. grob fahrlässige Verhalten Dr. Oskar Saiers in dieser Angelegenheit zu eigen gemacht hat. Kard. Ratzinger hat dadurch der katholischen Kirche schweren Schaden zugefügt und ist daher verpflichtet, hierfür eine

 öffentliche Wiedergutmachung

 zu leisten.
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B E G R Ü N D U N G

 D e r   S A C H V E R H A L T

 

I. Das Procedere Erzbischof  Dr. Oskar Saiers.

Im Folgenden beziehe ich mich auf einen mir vor kurzem bekannt gewordenen Brief vom 22.1.1998 des damaligen Erzbischofs von Freiburg Dr. Oskar Saier an Seine Em. Joseph Kardinal Ratzinger zu dessen Amtssitz in Rom,

Zur Glaubhaftmachung: Kopie des o.g. Briefes vom 22.1.1998 des Dr. Oskar Saier an Kard. Joseph Ratzinger als Anlage  A 1: [1] [2] [3].

einen Brief, der für den letzteren auch noch gegenwärtig Gültigkeit besitze.

Der Gegenstand dieses Briefes wird in 10 nicht nummerierten Absätzen abgehandelt, auf die ich mich untenstehend beziehe und die ich, soweit nötig, mit einem Kommentar versehe:

I.a – Zum 2. Abs.:„Seit April 1995 werden wir von Herrn Dr. Marco Feraudi aus Heidelberg angegangen, dessen volljährige Tochter Catharina sich offensichtlich dem Einfluß ihres auch nach unserer Einschätzung autoritären Elternhauses entzogen hat, indem sie ihr Studium abbrach und nach Furtwangen/Schwarzwald zog, Dort lebt sie bei der mit ihr befreundeten Familie Prauser, in deren Haus auch der aus der Erzdiözese Paderborn stammende Priester Xaver Weikmann wohnt. Herr Xaver Weikmann ist krankheitshalber frühpensioniert und nahm Wohnung im Schwarzwald, ohne sich bei uns zu melden. Er hat auch in unserer Erzdiözese, soweit uns bekannt ist, nie eine priesterliche oder sonst wie geartete seelsorgliche Tätigkeit ausgeübt.“

                1) Die in diesem Absatz enthaltene „Einschätzung“ Saiers, daß „(Marco Feraudis) volljährige Tochter Catharina sich offensichtlich dem Einfluß ihres auch nach unserer Einschätzung autoritären Elternhauses entzogen hat“ entspricht nicht der Wirklichkeit unserer Familie und stellt vielmehr einen, hier nicht zum ersten Mal getätigten, verleumderischen und zudem höchst autoritären Versuch dar, von dem die Kirche unmittelbar betreffenden Problem, dem mutmaßlichen Sektenführer Xaver Weikmann, abzulenken.

Wahr ist vielmehr Folgendes:
Catharina (damals 21) lebte bis zu ihrer Abholung durch die KPE-Führerin Heidi Prauser in absoluter Eintracht und inniger Verbundenheit mit ihren Eltern und mit ihren Geschwistern.

Zur Glaubhaftmachung: Zeugnis der Eltern und der Geschwister Catharinas, Francisca (34) und Benedicta (23).

Daß Catharina (damals 21) in Frieden mit der Familie das Elternhaus überraschend verließ, ist aus ihrem Abschiedsbrief vom 3.4.1995 an die jüngere Schwester Benedicta (damals 15) zu ersehen. Zitat: "Warum ich Dir schreibe? Weil ich Dir hiermit noch einmal versichern will, daß ich Dich ganz arg lieb habe!...Auch wenn ich Dir - weil für Dich alles so unverständlich ist - sehr weh tun muß..."  "Was Du Mama und Papa gern ausrichten darfst und sollst, ist, daß ich beide ... aus ganzem Herzen lieb habe..."

Zur Glaubhaftmachung: Kopie des o.g. Briefes Catharinas vom 3.4.1995 als Anlage A 2: [1] [2]

Bischof Saier formulierte also autoritär und zudem  g r o b   f a h r l ä s s i g  seine unbegründete verleumderische "Einschätzung" zum Nachteil der Familie eines mutmaßlichen Opfers der Sekte um den katholischen Priester Xaver Weikmann. Eine solche Handlung ist nicht nur per se niederträchtig, sondern erfolgte auch aus niederen Beweggründen, offenbar zu dem Zweck gegenüber höchster kirchlicher Autorität von der tatsächlichen Problematik der Sekte um den katholischen Priester Xaver Weikmann abzulenken.
à 1. unsachlicher Ablenkungsversuch Oskar Saiers.

Die vorliegend dargestellte von Saier getätigte Verleumdung einer Familie in größter Not offenbart Eigenschaften der Persönlichkeit Oskar Saiers, des Priesters Christi, die mit dem Auftrag des von ihm bekleideten Bischofsamtes nicht vereinbar sind (Thomas v, Aq., Summa Theol., Suppl. 36).

               2) Oskar Saier behauptet am Ende des Absatzes: „Er (Xaver Weikmann, m. Anm.) hat auch in unserer (von Freiburg, m. Anm.) Erzdiözese, soweit uns bekannt ist, nie eine priesterliche oder sonstwie geartete seelsorgliche Tätigkeit ausgeübt.“

Dieser seiner Behauptung widerspricht Saier selbst mit seinem unmittelbar folgenden Satz im nächsten Absatz (s. I.b 1)).

I.b – Zum 3. Abs.: „In Herrn Pfarrer i.R. Xaver Weikmann hat Frau Catharina Feraudi anscheinend eine Art religiöse Begleitung gefunden, die für uns jedoch nicht näher fassbar ist. Herr Weikmann pflege, so die Meinung von Herrn Dr. Feraudi, Kontakte zu Mitgliedern einer angeblichen Sekte „Little Pebble“. Diese verbreite dubiose Privatoffenbarungen und habe seine Tochter und andere in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht, aus der sie sich nicht nicht mehr lösen könne.“

         1) Saier sagt weiter: „In Herrn Pfarrer i.R. Xaver Weikmann hat Frau Catharina Feraudi anscheinend eine Art religiöse Begleitung gefunden, die für uns jedoch nicht näher faßbar ist.“ Der Sachverhalt in dieser Feststellung Saiers ist gerade als eine „sonstwie geartete seelsorgliche Tätigkeit“ zu bezeichnen, die Saier unmittelbar davor verneinte. Hier ist nicht zu übersehen, daß Saier die Vorgänge um Weikmann so unauffällig und banal wie möglich darzustellen versucht. Dieser Tenor durchzieht seinen ganzen Brief. Damit kommt er offensichtlich dem aktenkundigen Interesse der Furtwangener Sekte entgegen, das Verhältnis von Pfarrer Weimann zu Catharina zu banalisieren (Urteil v. 20.11.1996, LG Freiburg,  8 0 299/95, S. 18 S. 18 Abs. 3): „...  es war nicht zu übersehen, dass alle drei Zeugen“ (Catharina Feraudi, Heidi Prauser, Xaver Weikmann) „bemüht waren, ihre Kontakte innerhalb des Hauses Prauser und zum Kläger so unauffällig und banal wie möglich darzustellen.“

         2) Saier behauptet insbesondere, daß „die Art religiöse Begleitung (von Xaver Weikmann, m.Anm.)“ „für uns (Saier, m. Anm.) jedoch nicht näher faßbar ist.“ Saier kann dies unmöglich ehrlich gemeint haben, denn die wahnbehaftete, sektenhafte, häretische, verbrecherischen Auswüchsen (z.B. Freiheitsberaubung) zugeneigte Aura in der Gemeinschaft um Xaver Weikmann, in der „religiöse Hörigkeit und religiöse Führerschaft Raum haben“ (Urteil v. 20.11.1996, LG Freiburg, 8 0 299/95), ist in rechtskräftigen und öffentlichen Dokumenten,

Zur Glaubhaftmachung: Urteil des LG Freiburg vom 20.11.1996, S. 15-18, als Anlage A 3
und
Protokoll der Vernehmung des Zeugen Michael Hageböck vom 26.6.1996 (8 0 299/95) samt darin erwähnter sekteninterner Schriften und Lichtbild der Sekte bei der KPE-Veranstaltung vom 25.2.1995 mit vier Minderjährigen (weitere 16 Minderjährige der KPE  waren im Raum!) als Anlage A 4.

festgehalten, die Herrn Albert Lampe im Ordinariat Freiburg vorliegen.

à Verharmlosung der Sektenrealität. Hier manifestiert das  g r o b    f a h r l ä s s i g e  Verhalten Saiers, das die Zerstörung der Jugend Catharinas zur Folge hatte; ferner Amtsmißbrauch, da Saier das Gewicht seines Wächteramtes zur Deckung kirchenfremder Interessen (Inschutznahme Weikmanns) zweckentfremdet.

Von realitätsfremdem Absichten zeugt außerdem, daß Saier im weiteren Verlauf rechtskräftig belegte Fakten (s. obige Anlagen) als „Meinung von Herrn Dr. Feraudi“ darzustellen versucht. 

I.c – Zum 4. Abs.:„Herr Dr. Feraudi  ist uns aus einer Fülle von Beschwerdebriefen bekannt. Er ist aus der katholiscghen Kirche ausgetreten. Er hat sich auch in seiner Sorge um seine Tochter mehrfach an uns und viele andere gewandt. Wir haben uns der Sache und der anstehenden Fragen auch in vielfältiger Weise angenommen.“

Die despotische Geschäftsführung des Ordinariats (kein Abrücken vom eingefahrenen Kurs, Totschweigen statt Argumentieren, keine Menschlichkeit usw., wie gerade auch im vorliegenden Procedere ersichtlich) verbietet es dem kritisch denkenden Christen, einen Apparat auch noch eigens zu finanzieren. In Deutschland ist die Befreiung von der Kirchensteuer administrativ nur über den formellen Kirchenaustritt realisierbar, der somit für den reflektierenden Christen – nolens volens – zu einem ‚Muß’ wird, und der die Kirche zudem zu einem Abkassierer (auch vieler Atheisten!) degradiert. Die Konsequenzen dieser (weltweit einzigartigen?) ‚deutschen Regelung’ bürden den in Deutschland lebenden Katholiken in der Tat (weitere) erhebliche Konfliktsituationen auf. – Doch abgesehen davon ist die Frage der fiskalischen Zugehörigkeit des Vaters eines Sektenopfers völlig irrelevant angesichts der vorliegenden und mehrfach begründeten Handlungsbedarfs durch die katholische Kirche bezüglich der um einen katholischen Priester wirkenden Furtwangener Sekte.

à 2. unsachlicher Ablenkungsversuch Saiers. 

I.d – Zum 5. Absatz :„Unser Vorgehen haben wir stets mit dem Generalvikariat Paderborn abgesprochen und stehen mit ihm auch in stetem Kontakt. Im November 1995 hatten wir den Ortspfarrer von Furtwangen, Herrn Geistlichen Rat Josef Beha, gebeten, mit Herrn Weikmann Kontakt aufzunehmen und uns zu berichten. Herr Geistlicher Rat Beha gewann den Eindruck, dass Herr Pfarrer i.R. Xaver Weikmann krank sei, von schweren Asthmaanfällen geplagt werde und schon aus gesundheitlichen Gründen gar nicht in der Lage sei zu zelebrieren. Er hielt ein strengeres Vorgehen gegen Weikmann für nicht gerechtfertigt. Auf unsere Anfrage hin teilte Herr Weikmann uns mit Schreiben vom 8.Dezember 1995 mit, dass er auf Grund seiner geschwächten Gesundheit schon lange nicht mehr zelebrieren könne. Bezüglich des Verhältnisses zu Frau Catharina Feraudi gab er uns jedoch keine befriedigende Antwort.“

       1) Der Erzbischof von Freiburg, immerhin ein Akademiker, stützt sein Vorgehen auf den Eindruck des Landpfarrers von Furtwangen, Herrn Josef Beha, wohl wissend, daß dieser Pfarrer weder Qualifikation noch Urteilsfreiheit dafür haben kann. Herr Pfr. Beha verfolgte 1995 mit gesundem Menschenverstand entsetzt die Ereignisse am Barbaraweg in Furtwangen, die ihn aufgrund der Veranlagungen in dem Hause am Barbaraweg nicht wunderten. Das Freiburger Ordinariat könnte ihn erheblich unter einen solchen Druck gesetzt haben, der Behas anfängliches Entsetzen wider besseren Wissens einem den Sektenführer schonenden offiziellen Urteil weichen ließ. Hier liegt ein methodisch höchst fragwürdiges und effektiv  g r o b   f a h r l ä s s i g e s  Vorgehen Oskar Saiers in Tätergemeinschaft mit dem Erzbischof von Paderborn vor.

       2) Saier berichtet: „Bezüglich des Verhältnisses zu Frau Catharina Feraudi gab er (Xaver Weikmann, m. Anm.) uns jedoch keine befriedigende Antwort“. Trotzdem wird Saier auch nie versuchen, diesen Punkt, der präzise in seine bischöfliche Kompetenz fällt, an Hand der ihm vorliegenden Dokumente (s. I.b 1)) adäquat zu klären und eine öffentliche Warnung auszusprechen, zumal Xaver Weikmann Anhänger in Saiers Diözese hat. Auch das im weiteren Verlauf des Briefes beschriebene Gespräch der Herren A. Lampe, Freiburg, und Ch. Bussen, Speyer, mit Catharina Feraudi und Heidi Prauser fungiert offenbar nur als Feigenblatt, denn es offenbart keinen Willen zur aufrichtigen Aufklärung der Zusammenhänge (s. I.e). 

I.e – Zum 7. Absatz :„Inzwischen  sind mein Ordinariat und ich von verschiedenen Seiten gebeten worden, in dieser Angelegenheit erneut tätig zu werden. Deshalb führte im August 1996 der Sektenbeauftragte unserer Erzdiözese im Auftrag meines Ordinariats, Herr Dipl. Theol. Pastoralreferent Albert Lampe, zusammen mit Herrn Bussen, seinem Kollegen aus Speyer, ein Gespräch mit Frau Catharina Feraudi und Frau Heidi Prauser im Gemeindezentrum in Furtwangen. Mit Schreiben vom 8.August 1996 teilte er uns folgenden Eindruck mit: „Catharina Feraudi betonte mehrfach aus familiären und nicht aus religiösen Gründen ihr Elternhaus verlassen zu haben, zunächst um einige Tage Urlaub zu machen, dann aber aufgrund der Reaktion der Familie für längere Zeit. Catharina Feraudi machte auf uns einen freien Eindruck, wenn sie unter Druck stand, dann allenfalls unter dem Druck, dass die Familiensituation immer zerrissener wird. Wir konnten keine Hinweise für irgendeine Form der Gewaltanwendung entdecken .... wir kamen deshalb zu der Überzeugung, dass es auch in Zukunft nicht sinnvoll ist, kirchlicherseits einseitig Partei zu ergreifen und möglicherweise in juristisch fragwürdiger Form in diese Familienangelegenheit einzugreifen.“

      1) Auch in diesem Absatz führt Saier lediglich einen „Eindruck“ von zwei Personen an, die wiederum über keine adäquate Vorbildung in Sachen psychischer Manipulation und satani(sti)scher Phänomene verfügen, die jedoch mit ihm durch ein Arbeitsverhältnis gebunden sind. Eine denkbar ungünstige Konstellation, sollte eine objektive Beurteilung angestrebt gewesen sein. Diese beiden in der katholischen Kirche auftretenden Sektenbeauftragten, die Sekten (vorgeblich) bekämpfen sollen, führten das Gespräch mit Catharina Feraudi im Beisein der Heidi Prauser, die Catharina stets als „Wachhund“, so Beobachter der Szene, begleitet, d.h. im Sektengefüge. Dieser Umstand macht schon dem Laien klar, daß Lampe und Bussen das Gespräch (vorsätzlich) inszeniert haben, um den Sektenwillen kirchenamtlich als „freier Willen“ der Catharina Feraudi (für die, die daran glauben wollen) deklarieren zu können. Die Herren Lampe und Bussen gaben daher die mutmaßliche Freiheitsberaubung zum Nachteil der Catharina Feraudi verantwortungslos als Familienangelegenheit aus. Daß Oskar Saier auch dies nicht bemerkt hat, läßt die Vermutung aufkommen, daß sein eigener Beitrag zu diesem Brief lediglich darin lag, blindlings, auf seine Beamten vertrauend, zu unterschreiben. Wie auch immer:

à Hier liegt ein weiteres Beispiel g r o b   f a h r l ä s s i g e n  Verhaltens vor.

        2) Herr Albert Lampe hat mittlerweile jedoch diesbezüglich an Selbstsicherheit verloren. Als Herr ev. Pfarrer Baginski, der sich mit Sekten im christlichen Umfeld auskennt, ihn wiederholte Male um eine Beurteilung der Dokumente über die Sekte um Xaver Weikmann (s. I.b 1)) bat, gab Albert Lampe überhaupt keine Stellungnahme ab. Dies wirft ein bezeichnendes Licht auf Lampes Dienstverständnis und das seines Dienstherrn.

 Zur Glaubhaftmachung: Zeugnis von Herr ev. Pfarrer Baginski, Wallmerod; Vorlegen dessen Briefwechsels mit A. Lampe. [Auf Anfrage erhältlich]

I.f – Zum 9. Abs.:„Auf bei uns von verschiedener Seite immer wieder eingegangene Anfragen mussten wir auf Grund des uns bekannten Sachverhaltes mitteilen, dass wir Vermutungen, es handle sich im Umfeld von Catharina Feraudi um eine Sekte, nicht bestätigen könne, dass wir keine Jurisdiktionsgewalt über Herrn Pfarrer i.R. X. Weikmann haben, und dass Frau Catharina Feraudi volljährig und, soweit uns bekannt, frei in ihrer Entscheidung ist.“

      1) Saier sagt: Wir mußten „aufgrund des uns bekannten Sachverhaltes mitteilen, daß wir Vermutungen, es handle sich im Umfeld von Frau Catharina Feraudi um eine Sekte, nicht bestätigen können.“ Oskar Saier versäumt durch diese Aussage, auf die in seinen Amtsräumen vorhandenen und hier unter I.b  1) genannten rechtskräftigen und öffentlichen Dokumente hinzuweisen.

à Somit betreibt Oskar Saier eine Unterdrückung von Beweismaterialien und eine Verdunkelung über einen Sachverhalt, den aufzuklären seine Pflicht ist.

      2) „daß Frau Catharina Feraudi ... ... , soweit uns (Oskar Saier, m. Anm.) bekannt, frei in ihrer Entscheidung ist“, ist wieder eine Behauptung Saiers, die jeglicher seriöser und nachvollziehbarer Grundlage entbehrt, und die er aufgrund der hier unten I.b 1) genannten rechtskräftigen und öffentlichen Dokumente in seinen Amtsräumen wider besseres Wissen macht. 

I.g  – Zum 10. Abs. :„Da Herr Pfarrer i.R. X. Weikmann verschiedenen Aufforderungen des Generalvikariats Paderborn zur Besprechung der anstehenden Fragen nicht Folge leistete, wurde er mit Schreiben vom 12.12.1996 durch den Erzbischof von Paderborn kanonisch verwarnt und wegen Gehorsamsverweigerung bis auf weiteres suspendiert. Mein Generalvikar Apostolischer Protonotar Dr.O. Bechtold hat Pfarrer i.R. Weikmann mit Schreiben vom 14. Januar 1997 nochmals daran  erinnert und ihn eindringlich ermahnt, seiner in der Priesterweihe eingegangenen Gehorsamsverpflichtung nachzukommen. Darüber wurden von Seiten meines Ordinariats sowohl der Ortspfarrer von Furtwangen wie auch der zuständige Dekan informiert.“

Der Personal-Schematismus der Erzdiözese Paderborn führt weiterhin bis zur letzten Ausgabe den Priester Xaver Weikmann als „Pfarrer i.R.“, Kallenhardt, an. Diese Tatsache steht in Widerspruch zur in diesem Absatz von Oskar Saier referierten Behauptung – Xaver Weikmann sei „wegen Gehorsamverweigerung bis auf weiteres suspendiert“ – aus einem Schreiben vom 12.12.1996 des Erzbischofs von Paderborn und wirft einige wesentliche Fragen auf, etwa ob hier weiterhin mit Sanktionen belegte gefährliche Geistliche hinter einer Fassade von fingierter Normalität verborgen werden (siehe z.B. Pädophilie bei Priestern in der Weltkirche).

Der damalige Diözesanadministrator und jetzige Erzbischof von Paderborn, Hans-Josef Becker unterzeichnete die Todesanzeige für Pfr. i.R. Xaver Weikmann. Eine Suspendierung ist auch aus diesem Vorgang nicht ersichtlich.

Zur Glaubhaftmachung: Todesanzeige vom 24. Januar 2003 des Ordinariats Paderborn

 

II. Das Procedere Kardinal Joseph Ratzingers.

Im Folgenden beziehe ich mich auf einen mir vor kurzem bekannt gewordenen Brief vom 4.4.1998 des Kard. J. Ratzinger an Erzb. Oskar Saier.

Zur Glaubhaftmachung: Kopie des o.g. Briefes von 4.4.1998 des Kard. Ratzinger an Erzb. O. Saier als Anlage A 5.

Dieser aus einem 7-zeiligen Text bestehende Brief ist Ratzingers Erwiderung auf den unter I. besprochenen Brief von O. Saier an ihn vom 22.1.1998 über Pfarrer i.R. Xaver Weikmann.

II.a – Zur 1.-4. Zeile: „ Mit Schreiben vom 22. Januar d.J. haben Sie diese Kongregation ausführlich über den aus Paderborn stammenden und sich gegenwärtig in Ihrem Erzbistum weilenden katholischen Priester Xaver Weikmann informiert. Ihre aufschlussreichen Ausführungen zur Person des Geistlichen und die nähren Auskünfte über die damit verbundene Problematik ...“ 

Ratzinger bezeichnet die im Brief von Saier enthaltene Information über Xaver Weikmann  als „ausführlich“ („ausführlich ... ... informiert“) und die „Ausführungen zur Person des Geistlichen“ (Pfr. X. Weikmann) als „aufschlussreich“.

Außer über Wohnort, Gesundheitszustand, Versäumnis (sich zu melden) Weikmanns berichtet Saier offenkundig

w i d e r s p r ü c h l i c h , wie etwa unter I.a 2) und I.b 1) (Widerspruch zwischen „nie eine sonstwie geartete seelsorgliche Tätigkeit ausgeübt“und „in Herrn Pfarrer i.R. Xaver Weikmann hat Frau Catharina Feraudi anscheinend eine religiöse Begleitung gefunden.“), und

u n v o l l s t ä n d i g , wie etwa unter I.b 2) (Vorenthalten der rechtskräftig und öffentlich festgehaltenen Vorgänge im Kreis um Xaver Weikmann), und

a b w e g i g , wie etwa unter I.d 1) und I.e 1) (der Erzbischof macht sich kritiklos zum Sprachrohr der Ansichten der Sekte zum Nachteil der Familie des Sektenopfers - und mittelbar des Sektenopfers selbst -  durch die Inszenierung von „Gesprächen“ seiner willfährigen unsachkundigen Untergebenen, statt in psychischer Manipulation kundige Psychiater und im Dämonischen erfahrene und kirchlich bestellte Geistliche seiner Pflicht gemäß zu Rate zu ziehen), und

e n t s t e l l e n d , wie etwa unter I.f 1) und im 3. Abs. „..., so die Meinung von Herrn Dr. Feraudi, ...“ (der Erzbischof verwandelt belegte Tatsachen in subjektive Ansichten oder Ungewißheiten), und

v o m   E i g e n t l i c h e n   a b l e n k e n d , wie etwa unter I.a 1) oder I.c) mit dem Versuch, Familie und Vater des mutmaßlichen Sektenopfers in Mißkredit zu bringen.

Diese Qualitäten des Procedere Erzb. Oskar Saiers dürften Herrn Kard. Ratzinger nicht zuletzt aufgrund der in seinen Amtsräumen bereits vorhandenen Dokumentation aufgefallen sein und hätten ihn den o.g. Brief von Saier als Manipulation einstufen lassen müssen.

II.b – Zur 5. Zeile: „ (Ihre aufschlußreichen Ausführungen ... und die näheren Auskünfte ...) ... sind für dieses Dikasterium wertvoll und von großem Nutzen“.

Kard. Ratzinger bezeichnet vielmehr die widersprüchliche, unvollständige, abwegige, entstellende, vom Eigentlichen ablenkende, unsere Familie diffamierende (es wird ihr Anmaßung von illegitimer Autorität unterstellt - sie sei „autoritär“), grob fahrlässige Berichtserstattung durch Saier als für sein „Dikasterium wertvoll und von großen Nutzen“. Somit macht sich Ratzinger das schuldhafte Verhalten von Oskar Saier zu eigen.

Daher ist Kard. Ratzinger zu einer Richtigstellung verpflichtet, zumal sein Amt bis zuletzt nicht davor Halt macht, das Phänomen der satani(sti)schen Sekte um den vom katholischen Glauben fernen Pfarrer Xaver Weikmann wider besseren Wissens als
                 
„familärer Sachverhalt“
zu umschreiben  – eine ausgesprochen raffinierte Form von höhnischer Verachtung der Familie, die ihresgleichen sucht.